Profilwechsel BM 1
Ein Wechsel sollte möglichst rasch, in der Regel nach dem ersten Zeugnis erfolgen.
BM 1 ins E-Profil
Grundsätzlich gilt die Promotionsordnung. Wechsel können auch sinnvoll sein, wenn sich Lernende überfordert fühlen. Der Wechsel wird in der Regel auf Ende eines Semesters vollzogen.
Promotionsbestimmungen
- Am Ende eines jeden Semesters erhalten die Auszubildenden ein Zeugnis, welches die Beurteilung der Leistungen in allen besuchten Fächern sowie den Promotionsentscheid mit Rechtsmittelbelehrung enthält.
- Die Promotion in das nächste Semester erfolgt, wenn kumulativ:
a) der Durchschnitt der Fachnoten mindestens 4.0 beträgt;
b) höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind;
c) die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert 2.0 nicht übersteigt. - Wer die Voraussetzungen von Absatz 2 nicht erfüllt, kann provisorisch promoviert werden, jedoch nur ein Mal während der ganzen Ausbildung.
- Die unterrichtenden Lehrkräfte bilden die Promotionskonferenz. Diese entscheidet über die Promotion der Auszubildenden in das folgende Semester.