Profilwechsel BM 1

Ein Wechsel sollte möglichst rasch, in der Regel nach dem ersten Zeugnis erfolgen.

BM 1 ins E-Profil

Grundsätzlich gilt die Promotionsordnung. Wechsel können auch sinnvoll sein, wenn sich Lernende überfordert fühlen. Der Wechsel wird in der Regel auf Ende eines Semesters vollzogen.

Promotionsbestimmungen

  • Am Ende eines jeden Semesters erhalten die Auszubildenden ein Zeugnis, welches die Beurteilung der Leistungen in allen besuchten Fächern sowie den Promotionsentscheid mit Rechtsmittelbelehrung enthält.
  • Die Promotion in das nächste Semester erfolgt, wenn kumulativ:
    a) der Durchschnitt der Fachnoten mindestens 4.0 beträgt;
    b) höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind;
    c) die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert 2.0 nicht übersteigt.
  • Wer die Voraussetzungen von Absatz 2 nicht erfüllt, kann provisorisch promoviert werden, jedoch nur ein Mal während der ganzen Ausbildung.
  • Die unterrichtenden Lehrkräfte bilden die Promotionskonferenz. Diese entscheidet über die Promotion der Auszubildenden in das folgende Semester.

Profilwechsel von KVE zu BM1

Der Wechsel von der Ausbildung der kaufmännischen Grundbildung (Kaufmann/Kauffrau EFZ) zur Ausbildung zusätzlich mit lehrbegleitender Berufsmaturität ist im 1. Semester möglich.