Profilwechsel BM 1

Ein Wechsel sollte möglichst rasch, in der Regel nach dem ersten Zeugnis erfolgen.

BM 1 ins E-Profil

Grundsätzlich gilt die Promotionsordnung. Wechsel können auch sinnvoll sein, wenn sich Lernende überfordert fühlen. Der Wechsel wird in der Regel auf Ende eines Semesters vollzogen.

Promotionsbestimmungen

  • Am Ende eines jeden Semesters erhalten die Auszubildenden ein Zeugnis, welches die Beurteilung der Leistungen in allen besuchten Fächern sowie den Promotionsentscheid mit Rechtsmittelbelehrung enthält.
  • Die Promotion in das nächste Semester erfolgt, wenn kumulativ:
    a) der Durchschnitt der Fachnoten mindestens 4.0 beträgt;
    b) höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind;
    c) die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert 2.0 nicht übersteigt.
  • Wer die Voraussetzungen von Absatz 2 nicht erfüllt, kann provisorisch promoviert werden, jedoch nur ein Mal während der ganzen Ausbildung.
  • Die unterrichtenden Lehrkräfte bilden die Promotionskonferenz. Diese entscheidet über die Promotion der Auszubildenden in das folgende Semester.