Profilwechsel BM 1
Ein Wechsel sollte möglichst rasch, in der Regel nach dem ersten Zeugnis erfolgen.
BM 1 ins E-Profil
Grundsätzlich gilt die Promotionsordnung. Wechsel können auch sinnvoll sein, wenn sich Lernende überfordert fühlen. Der Wechsel wird in der Regel auf Ende eines Semesters vollzogen.
Promotionsbestimmungen
- Am Ende eines jeden Semesters erhalten die Auszubildenden ein Zeugnis, welches die Beurteilung der Leistungen in allen besuchten Fächern sowie den Promotionsentscheid mit Rechtsmittelbelehrung enthält.
- Die Promotion in das nächste Semester erfolgt, wenn kumulativ:
a) der Durchschnitt der Fachnoten mindestens 4.0 beträgt;
b) höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind;
c) die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert 2.0 nicht übersteigt. - Wer die Voraussetzungen von Absatz 2 nicht erfüllt, kann provisorisch promoviert werden, jedoch nur ein Mal während der ganzen Ausbildung.
- Die unterrichtenden Lehrkräfte bilden die Promotionskonferenz. Diese entscheidet über die Promotion der Auszubildenden in das folgende Semester.
- Merkblatt Profilwechsel BM1 in KVE im 1. Semester (pdf, 278 KB)
- Formular Profilwechsel für BM1 zu EFZ (pdf, 119 KB)
Profilwechsel von KVE zu BM1
Der Wechsel von der Ausbildung der kaufmännischen Grundbildung (Kaufmann/Kauffrau EFZ) zur Ausbildung zusätzlich mit lehrbegleitender Berufsmaturität ist im 1. Semester möglich.
- Wechsel in die BM1 im ersten Semester der beruflichen Grundbildung EFZ (pdf, 202 KB)
- Formular Profilwechsel für EFZ zu BM1 (pdf, 119 KB)