Gebühr Schulmaterial

Gebühr für Schulmaterial und Zusatzleistungen

Die Pauschale für Schulmaterial und Zusatzleistungen beträgt pro Lehrjahr und Schultag CHF 60.00. Die Gebühr wird den Lernenden zu Beginn des 1. Lehrjahres, gesamthaft für die ganze Lehrzeit, in Rechnung gestellt. Bei minderjährigen Lernenden erfolgt die Rechnungsstellung an die Eltern. Bei einem vorzeitigen Austritt erfolgt die Rückzahlung pro rata für die noch nicht begonnen Lehrjahre.

Die Gebühr für die Weiterbildung Berufsmaturität nach der Lehre (BM2) beträgt an allen Berufsfachschulen im Vollzeit-Modell 270 CHF und im Teilzeit-Modell 240 CHF. Als Berechnungsbasis gilt die Lektionentafel.

Kursabsolventinnen und Kursabsolventen sowie Seminarteilnehmer-/innen des EBZ (Erwachsenenbildung) bezahlen keine Pauschale.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Sekretariate sowie die Rechnungsführerin vom BBZ-Sekretariat, gerne zur Verfügung.