Promotion KVE

Information durch die Schulleitung am 26.09.2019

Die Folien zur Information vom 26.09.2019 finden sie hier!

Promotion

Die Promotion im E-Profil erfolgt auf der Grundlage der Noten der Unterrichtsfächer, die folgendermassen gewichtet werden:

Deutsch (Gewichtung 1/6)
Französisch (Gewichtung 1/6)
Englisch (Gewichtung 1/6)
Information/Kommunikation/Administration (Gewichtung 1/6)
Wirtschaft und Gesellschaft (Gewichtung 2/6)
(Wirtschaft und Gesellschaft zählt doppelt)

Promotionsbestimmung

Die Ausbildung im E-Profil wird weitergeführt wenn:

  • der auf eine Dezimalstelle gerundete Mittelwert mindestens 4.0 beträgt, und
  • die Summe der gewichteten negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 1.0 Notenpunkt beträgt.

Nicht-Erfüllen der Promotionsbestimmungen

Erfüllt eine Lernende/ein Lernender die Promotionsbestimmungen am Ende des ersten oder zweiten Semesters nicht, wird sie/er einmal provisorisch im E-Profil promoviert.

Sobald die Promotionsbestimmungen in den ersten drei Semestern zweimal nicht erfüllt wurden (unabhängig, ob nacheinander oder nicht), erfolgt die Umteilung ins B-Profil.

Wird eine Lernende/ein Lernender im dritten Semester zum ersten Mal provisorisch promoviert, entscheiden die Vertragsparteien über eine Umteilung ins B-Profil oder eine Repetition des 2. und 3. Semesters.

Die Schule informiert den Lehrbetrieb über die provisorische Promotion. Die Vertragsparteien prüfen folgende mögliche Massnahmen:

  • Besuch eines Förderkurses, falls ein solcher Kurs geführt werden kann
  • sofortige Umteilung in das B-Profil
  • Repetition der zwei vorangehenden Semester
  • Auflösung des Lehrvertrags.

Die Schule informiert den Lehrbetrieb sowie das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen über einen erfolgten Profilwechsel.

Anmeldung Repetenten