Rassismus - Diskriminierung

Ein Kreis voller Hände in Harmonie mit Text: No to Racism

Vorwürfe über Rassismus und Diskriminierung am Berufsbildungszentrum Solothurn-Grenchen

Verschiedene soziale Medien und der «Blick» vom 7. März 2025 haben Rassismus-Vorwürfe an die Berufsfachschule Solothurn adressiert. Die Schulleitung des BBZ Solothurn-Grenchen betont, dass am Berufsbildungszentrum Solothurn-Grenchen der Respekt hochgehalten, keine Diskriminierung toleriert wird und allen Lernenden faire Chancen geboten werden.


Fakt ist:

  • Der Artikel hat seinen Ursprung in öffentlichen Vorwürfen eines ehemaligen Lernenden, der sich auf angebliche Diskriminierung und Ungleichbehandlung während seiner Ausbildungszeit bezieht.
  • Auf den Vorwurf der Diskriminierung hin fanden diverse Gespräche mit dem Lernenden, dem Lehrbetrieb, der Lehrperson und der Schulleitung statt, die auf ihn eingingen. Die Angelegenheit galt 2021 als geklärt.
  • Ab November 2024 kam es zu einer Reihe von anonymen Beiträgen auf der Plattform TikTok, in denen der Schule pauschal Rassismus vorgeworfen wurde (auf den Vorfall im Jahre 2021 bezogen).
  • Aufgrund technischer Untersuchung der Kantonspolizei Solothurn wurde der ehemalige Lernende identifiziert. Weil die TikTok-Inhalte Falschaussagen enthielten, wurde er schriftlich aufgefordert, die Beiträge zu entfernen. Nach einer Kontaktaufnahme durch eine externe Fachstelle wurden die Posts tatsächlich gelöscht.
  • Am 26. Januar 2025 reichte der ehemalige Lernende eine Strafanzeige gegen die Lehrperson wegen angeblich mehrfachen Aufrufs zu Hass oder Diskriminierung aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion (Art. 261bis StGB; sog. Rassismus-Strafnorm) im Jahr 2021 ein. Am 20. Februar 2025 entschied die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn u.a. mit Hinweis auf eine polizeiliche Einvernahme des ehemaligen Lernenden, die sie als «ausführlich» bezeichnete, zum Schluss, dass der fragliche Straftatbestand eindeutig nicht erfüllt ist. Die Staatsanwaltschaft verfügte deshalb, dass die Strafanzeige nicht an die Hand genommen wird. Da der durch eine Rechtsanwältin vertretene ehemalige Lernende in der Folge darauf verzichtete, diese Nichtanhandnahmeverfügung innerhalb der Rechtsmittelfrist beim Kantonsgericht anzufechten, ist diese in der Zwischenzeit rechtsgültig.
  • Am 9. März 2025 haben Betroffene des Berufsbildungszentrums Solothurn-Grenchen im Namen des BBZ bei der Kantonspolizei Solothurn Strafantrag wegen übler Nachrede gemäss Art. 173 StGB gestellt.


Die Schulleitung und die Direktion des BBZ Solothurn-Grenchen halten fest:

  • An den Teilschulen des BBZ Solothurn-Grenchen wird der Respekt hochgehalten, keine Diskriminierung toleriert und allen Lernenden faire Chancen geboten.
  • Es bestehen keine Hinweise darauf, dass der ehemalige Lernende an der Berufsfachschule rassistisch oder ungleich behandelt wurde. Die wiederholten und öffentlich eskalierten Vorwürfe sind nicht nachvollziehbar. Das Berufsbildungszentrum bleibt weiterhin mit den zuständigen kantonalen Stellen in Kontakt.
  • Von weiteren Rassismus-Vorwürfen, wie sie jetzt in sozialen Medien und im «Blick» dargestellt werden, haben die Leitungen und Direktion des BBZ Solothurn-Grenchen keine Meldung erhalten.

 

Wenn Sie Fragen haben oder Hinweise auf Rassismus, wenden Sie sich bitte an die Schulleitungen und/oderden Direktor des BBZ Solothurn-Grenchen, Bernhard Beutler, bernhard.beutler@bbzsogr.ch, 032 627 78 07.Herzlichen Dank.